Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Verbandsgemeinde Daun Frauen und Männer, die am Amtsgericht Daun und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die

  • in der Gemeinde wohnen,
  • am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69Jahre alt sein werden,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen damit rechnen, mindestens einmal im Monat zu einer Sitzung geladen zu werden!

Wenn Sie sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessieren, geben Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst bis Anfang Mai bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, z.Hd. Frau Thömmes, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, ab.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch unter der Durchwahl 06592 – 939226 (Frau Thömmes) oder 06592-939228 (Frau Herzog) melden.