Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 28. Januar 2019
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen
wird Folgendes bekannt gegeben:

I.
Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Hinterweiler sind 6 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein
Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt
werden. Der Wahlvorschlag bedarf aufgrund der Einwohnerzahl der
Ortsgemeinde keiner Unterstützungsunterschriften.

III.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen
versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht
werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter in Hinterweiler oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Daun, Wahlamt, Leopoldstraße 29, 54550 Daun einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/
des Ortsbürgermeisters in Hinterweiler oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Daun, Wahlamt, Leopoldstraße 29, 54550 Daun einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 8. April 2019,
18 Uhr, ab.

IV.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am
Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Hinterweiler, den 1. Februar 2019
gez. Gerd Mertes, Wahlleiter